Unter­neh­mens­ver­kauf

Haben Sie ein grund­sätz­li­ches Inter­es­se dar­an – wenn der Preis stimmt – Ihr Unter­neh­men zu ver­kau­fen und danach noch bera­tend zur Sei­te zu ste­hen?

Moti­ve

Wir beglei­ten klein- und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men seit Jah­ren durch die­sen sehr ver­trau­ens­vol­len Pro­zess – gemein­sam mit nam­haf­ten Part­nern aus der Wirt­schaft. Denn es gibt eine gro­ße Anzahl poten­zi­el­ler Käu­fer.
Aus Sicht des Käu­fers

Die Moti­ve der Käu­fer sind immer sehr unter­schied­lich:

  • Das eine sind z.B. Jung­un­ter­neh­mer, die von zu Hau­se Geld zur Ver­fü­gung gestellt bekom­men und die nun einen mög­lichst siche­ren Start als Unter­neh­mer suchen. 
  • Dann gibt es die, die schon eini­ge Unter­neh­men in der Bran­che haben – aber in Ihrer Regi­on noch nicht ver­tre­ten sind.
  • Oder z.B. die, die schon seit vie­len Jah­ren als ange­stell­te Füh­rungs­kraft arbei­ten und nun end­lich mal etwas Eige­nes haben wol­len. 
Was uns wich­tig ist

Die Moti­ve kön­nen unter­schied­lich sein. Dabei sind uns aber immer 3 Punk­te beson­ders wich­tig:

  • Der Käu­fer muss auch mensch­lich-zwi­schen­mensch­lich zu Ihrem Unter­neh­men und zu Ihren Mit­ar­bei­tern pas­sen
  • dann muss der höchst­mög­li­che Preis erzielt wer­den
  • und dann muss alles der abso­lu­ten Schwei­ge­pflicht unter­lie­gen. D.h., es darf nicht irgend­wo schon die Run­de machen, dass Sie u. U. ver­kau­fen möch­ten. 

Kos­ten

Natür­lich stel­len Sie sich die Fra­ge, was das kos­ten soll …
Wenn wir Sie am Ende durch den gesam­ten, ver­trau­ens­vol­len Pro­zess beglei­tet haben, dann bekom­men wir im Erfolgs­fall die übli­chen 5% vom Ver­kaufs­preis.

Schrit­te

Was wären nun die nächs­ten Schrit­te?
Wir möch­ten zu die­sem The­ma ger­ne ein halb­stün­di­ges Vor­ge­spräch mit Ihnen füh­ren. Per Video­kon­fe­renz. Um erst­mal ein Gespür für­ein­an­der zu bekom­men und um dann zu schau­en, ob wir das The­ma ver­tie­fen sol­len.
Vor­ge­spräch

Was sind die The­men?

  • Sie sol­len zunächst einen Ein­blick in unser Spe­zia­lis­ten­team und in unse­re Arbeits­wei­se bekom­men.
  • Damit wir nach dem Vor­ge­spräch gemein­sam ein­schät­zen kön­nen, ob wir zuein­an­der pas­sen und damit Sie am Ende auch ein gutes Gefühl haben und sicher sein kön­nen, dass Sie mit uns nicht nur Pro­fis, son­dern auch zuver­läs­si­ge Freun­de an der Sei­te haben – dafür benö­ti­gen wir noch ein paar Infor­ma­tio­nen von Ihnen. Wir wer­den Sie daher fra­gen, ob es erlaubt ist, Ihnen ein paar Fra­gen zu stel­len (z.B. wann wur­de Ihr Unter­neh­men gegrün­det? Wie­viel Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen Sie aktu­ell?).
  • Wir wer­den eben­so bespre­chen, ob Sie bereits eine unge­fäh­re Preis­vor­stel­lung für Ihr Unter­neh­men haben. Was ist der Preis, der auf jeden Fall erzielt wer­den muss? Wel­cher Preis wäre wün­schens­wert?
  • Eben­so stellt sich die Fra­ge, was Ihnen noch wich­tig ist. Wor­auf ach­tet jemand wie Sie, wenn er sich für eine sol­che Zusam­men­ar­beit ent­schei­det? Kön­nen wir Ihre Anfor­de­run­gen erfül­len?
Für unse­re Spe­zia­lis­ten steht in dem gesam­ten Pro­zess des Unter­neh­mens­ver­kaufs immer der Mensch im Mit­tel­punkt – mit all sei­nen beruf­li­chen und pri­va­ten Facet­ten. Und wenn jemand Unter­stüt­zung braucht, ste­hen wir ihm zur Sei­te. Als Spe­zia­list, Spar­rings­part­ner, Kol­le­ge und auch schon ein­mal als Freund.

Unter­neh­mens-
bewer­tung

mit Kauf­preis­er­mitt­lung

kos­ten­frei & unver­bind­lich

Ver­käu­fer

Zur ver­trau­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on ver­wen­den Sie bit­te eine E‑Mail-Adres­se, wel­che nur Sie nut­zen.


Unter­neh­mens­adres­se


Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­rung

Damit Sie sicher gehen kön­nen, dass Ihre Daten bei uns in guten Hän­den sind, unter­schrei­ben Sie bit­te nach­ste­hen­de Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­rung (NDA).



Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­rung (NDA)

zwi­schen

pri­vat­uni­on GmbH, Hörk­her­str. 3B, 80686 Mün­chen
(nach­fol­gend als „pri­vat­uni­on “ bezeich­net)

und

(nach­fol­gend als „Inter­es­sent“ bezeich­net)

sowie gemein­sam als „Par­tei­en“ bezeich­net.

Die pri­vat­uni­on ver­mit­telt im Auf­trag von Unternehmensinhabern/Gesellschaftern (im Fol­gen­den Auf­trag­ge­ber genannt), Unter­neh­men oder Unter­neh­mens­an­tei­le zum Ver­kauf an poten­ti­el­le Käufer/Anteilserwerber/Interessenten und beab­sich­tigt Ver­mitt­lungs­ge­sprä­che zwi­schen dem Auf­trag­ge­ber und dem Inter­es­sent auf­zu­neh­men (Zweck die­ser Ver­ein­ba­rung). Im Zuge die­ser Gesprä­che wer­den pri­vat­uni­on und der Inter­es­sent vor­aus­sicht­lich wech­sel­sei­tig – teil­wei­se ver­trau­li­che – Infor­ma­tio­nen zur Vor­be­rei­tung und Umset­zung einer mög­li­chen Ver­mitt­lung offen­le­gen.

pri­vat­uni­on und der Inter­es­sent ver­ein­ba­ren des­halb, wie folgt:

  1. „Ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen“ im Sin­ne die­ser Ver­ein­ba­rung sind alle Infor­ma­tio­nen und Daten, ein­schließ­lich Geschäfts­ge­heim­nis­se, geschäft­li­cher und tech­ni­scher Infor­ma­tio­nen und Daten, die zwi­schen pri­vat­uni­on und dem Inter­es­sent im Zusam­men­hang mit dem Zweck die­ser Ver­ein­ba­rung offen­ge­legt wer­den, unge­ach­tet der Form oder des Medi­ums, in dem die­se Infor­ma­tio­nen vor­lie­gen (ein­schließ­lich sol­cher Infor­ma­tio­nen, die in visua­li­sier­ter oder münd­li­cher Form offen­ge­legt wer­den). „Ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen“ schlie­ßen auch Kopien, Zusam­men­fas­sun­gen und Tei­le von Infor­ma­tio­nen sowie Modu­le, Bei­spie­le und Pro­to­ty­pen sowie Tei­le hier­von ein.

  2. Alle ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen, die zwi­schen den Par­tei­en gemäß die­ser Ver­ein­ba­rung aus­ge­tauscht wer­den,

    a) dür­fen aus­schließ­lich zum Zwe­cke die­ser Ver­ein­ba­rung genutzt wer­den, und die emp­fan­gen­de Par­tei muss die­se Infor­ma­tio­nen ver­trau­lich behan­deln und die not­wen­di­gen Mit­tel ein­set­zen, um die unbe­fug­te Offen­le­gung der Infor­ma­tio­nen zu ver­hin­dern.

    b) dür­fen von der emp­fan­gen­den Par­tei in kei­ner Art oder Form ver­teilt, ver­öf­fent­licht oder ver­brei­tet wer­den, außer an eige­ne Ange­stell­te oder Ange­stell­te ver­bun­de­ner Unter­neh­men, Pro­jekt- bzw. Koope­ra­ti­ons­part­ner mit bestehen­der Ver­trau­lich­keits­er­klä­rung die aus nach­voll­zieh­ba­ren Grün­den Ein­blick in die ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen haben müs­sen und die auf­grund ihres Arbeits­ver­tra­ges oder durch ihr Auf­trags­ver­hält­nis oder in ande­rer Wei­se zur Ver­trau­lich­keit ver­pflich­tet sind. Ver­bun­de­ne Unter­neh­men sind Unter­neh­men im Sin­ne von §§ 15 ff. Akti­en­ge­setz, die zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses als ver­bun­de­ne Unter­neh­men exis­tier­ten.

    c) ver­blei­ben im Eigen­tum der offen­le­gen­den Par­tei. Abge­se­hen von der Nut­zung im Rah­men des Zwe­ckes die­ser Ver­ein­ba­rung ist die emp­fan­gen­de Par­tei nicht berech­tigt, die ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen für eige­ne oder die Zwe­cke Drit­ter nut­zen. Es ist ihr wei­ter­hin nicht gestat­tet, für die Infor­ma­tio­nen oder Tei­le dar­aus gewerb­li­che Schutz­rech­te anzu­mel­den.

  3. Die Ver­pflich­tun­gen aus vor­ste­hen­dem Absatz 2. umfas­sen nicht sol­che Infor­ma­tio­nen, die sich zum Zeit­punkt der Offen­le­gung an die emp­fan­gen­de Par­tei bereits in deren Besitz befin­den, von der emp­fan­gen­den Par­tei unab­hän­gig ent­wi­ckelt wer­den, der emp­fan­gen­den Par­tei von drit­ter Sei­te ohne Bruch einer Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­rung zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, bereits offen­kun­dig sind oder zu deren Offen­le­gung eine gesetz­li­che oder behörd­li­che Ver­pflich­tung besteht. Die emp­fan­gen­de Par­tei trägt die Beweis­last für das Vor­lie­gen die­ser Aus­nah­men und infor­miert die ande­re Par­tei unver­züg­lich, wenn anzu­neh­men ist, dass ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen im Besit­ze Drit­ter oder offen­kun­dig gewor­den sind oder auf­grund gesetz­li­cher Rege­lung offen­ge­legt wer­den müs­sen.

  4. Die Par­tei­en ver­ein­ba­ren, dass die­ser Ver­trag eine Lauf­zeit von 12 (zwölf) Mona­ten hat. Nach 12 Mona­ten ver­län­gert sich die­ser Ver­trag um wei­te­re 12 Mona­te, falls er nicht von einer der Par­tei­en mit ein­mo­na­ti­ger Kün­di­gungs­frist zum Ende der jewei­li­gen Lauf­zeit gekün­digt wird.

  5. Die Pflich­ten zur Geheim­hal­tung, die der emp­fan­gen­den Par­tei nach die­sem Ver­trag auf­er­legt wer­den, gel­ten auch nach Been­di­gung des Ver­tra­ges wei­ter, solan­ge die Ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen nicht offen­kun­dig gewor­den sind. Die emp­fan­gen­de Par­tei trägt die Beweis­last für die­sen Umstand.

  6. Die Über­tra­gung der Rech­te und Pflich­ten aus die­sem Ver­trag bedarf der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung der ande­ren Par­tei.

  7. Die­ser Ver­trag unter­liegt dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts.

  8. Alle Strei­tig­kei­ten aus oder im Zusam­men­hang mit die­sem Ver­trag wer­den der aus­schließ­li­chen Zustän­dig­keit des Land­ge­richts Mün­chen unter­stellt.

  9. Alle Ergän­zun­gen zu die­sem Ver­trag müs­sen schrift­lich erfol­gen und von den Par­tei­en unter­zeich­net sein. Dies gilt auch für eine Ände­rung die­ser Schrift­form­klau­sel.

  10. Falls eine oder meh­re­re Vor­schrif­ten die­ses Ver­tra­ges ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sind oder wer­den, ist die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges davon nicht beein­flusst. Eine ent­spre­chend unwirk­sa­me Klau­sel wird durch eine Klau­sel ersetzt, die dem Zweck der unwirk­sa­men Bestim­mung am nächs­ten kommt; das­sel­be gilt im Fall von Rege­lungs­lü­cken.
Ihre Unter­schrift

Ser­ver­stand­ort Deutsch­land

Unse­re Inter­net­sei­te wird auf deut­schen Ser­vern betrie­ben.

Hohe Daten­si­cher­heit

Dank pri­va­tem Kun­den­kon­to und ver­schlüs­sel­ter Daten­über­tra­gung mit TLS Tech­no­lo­gie.

100% Dis­kre­ti­on

Wir behan­deln alle Anfra­gen streng ver­trau­lich. Dafür garan­tie­ren wir mit unse­rer Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung.

Ver­schlüs­sel­te Kom­mu­ni­ka­ti­on

Unse­re Kom­mu­ni­ka­ti­on über E‑Mail ist End-to-End ver­schlüs­selt.

Pha­sen
des Unter­neh-
mens­ver­kau­fes

Die Unter­neh­mens­nach­fol­ge ist ein kom­ple­xer Pro­zess, der in meh­re­ren Pha­sen abläuft. Für eine ers­te Ori­en­tie­rung haben wir hier einen ide­al­ty­pi­schen Nach­fol­ge­pro­zess für Sie skiz­ziert:
9

Ent­schluss­fas­sung des Unter­neh­mens­in­ha­bers zum Ver­kauf sei­nes Unter­neh­mens

Am Anfang einer Unter­neh­mens­trans­ak­ti­on steht zwangs­läu­fig die Ent­schei­dung des Unter­neh­mens­in­ha­bers sein Unter­neh­men zu ver­kau­fen.

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Vor­be­rei­tung & Pla­nung

Unter­neh­mens­be­wer­tung

Durch­füh­rung einer gründ­li­chen Ana­ly­se des Unter­neh­mens, ein­schließ­lich finan­zi­el­ler Per­for­mance, Assets, Ver­bind­lich­kei­ten und des Markt­werts.

Ziel­fest­le­gung

Fest­le­gung der Zie­le des Ver­käu­fers, wie z.B. der maxi­ma­le Ver­kaufs­preis, die Siche­rung der Mit­ar­bei­ter, die Kon­ti­nui­tät des Geschäfts­be­triebs oder die schnel­le Abwick­lung des Ver­kaufs.

Unter­neh­mens­vor­be­rei­tung

Berei­ni­gung von Unre­gel­mä­ßig­kei­ten im Unter­neh­men, Stär­kung des Geschäfts­mo­dells, Ver­bes­se­rung der Finanz­do­ku­men­ta­ti­on und Erstel­lung von Ver­kaufs­ma­te­ria­li­en wie Infor­ma­ti­ons­me­mo­ran­den.

Suche nach poten­ti­el­len Käu­fern

Iden­ti­fi­zie­rung von Käu­fer­kan­di­da­ten

Suche nach poten­zi­el­len Käu­fern, ein­schließ­lich stra­te­gi­scher Inves­to­ren, Pri­va­te-Equi­ty-Fir­men, indi­vi­du­el­len Käu­fern oder ande­ren Unter­neh­men in der Bran­che.

Ziel­fest­le­gung

Fest­le­gung der Zie­le des Ver­käu­fers, wie z.B. der maxi­ma­le Ver­kaufs­preis, die Siche­rung der Mit­ar­bei­ter, die Kon­ti­nui­tät des Geschäfts­be­triebs oder die schnel­le Abwick­lung des Ver­kaufs.

Ver­hand­lun­gen und Due Dili­gence

Ver­hand­lun­gen über den Ver­kaufs­preis und die Bedin­gun­gen

Ver­hand­lun­gen mit poten­zi­el­len Käu­fern über den Ver­kaufs­preis, die Zah­lungs­struk­tur, die Haf­tungs­frei­stel­lung und ande­re Bedin­gun­gen des Ver­kaufs.

Due Dili­gence

Durch­füh­rung einer gründ­li­chen Due Dili­gence sei­tens des Käu­fers, um alle rele­van­ten Aspek­te des Unter­neh­mens zu prü­fen, ein­schließ­lich Finan­zen, Ver­trä­ge, recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten, ope­ra­ti­ve Pro­zes­se und Mit­ar­bei­ter­be­zie­hun­gen.

Hier­bei kann sind ins­be­son­de­re auf fol­gen­de Berei­che ein­ge­gan­gen wer­den:

Recht­li­che Due Dili­gence (Eigen­tums­ver­hält­nis­se, bestehen­de Ver­trä­ge und Ver­pflich­tun­gen, Erfor­der­nis behörd­li­cher Geneh­mi­gun­gen etc.)

Finan­cial Due Dili­gence (inter­nes und exter­nes Rech­nungs­we­sen, Finanz­struk­tur, Ver­mö­gens­wer­te, Ver­bind­lich­kei­ten, Kapi­tal­struk­tur, Liqui­di­tät, Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten und ‑kos­ten etc.)

Steu­er­recht­li­che Due Dili­gence (Steu­er­ri­si­ken im Unter­neh­men, aus­ge­lös­te Steu­ern durch Unter­neh­mens­trans­ak­ti­on, Bilanz­pro­ble­ma­ti­ken, offe­ne Steu­er­ver­bind­lich­kei­ten etc.)

Mar­ket Due Dili­gence in Form von Markt­stel­lung, Poten­ti­al und Zukunfts­ent­wick­lung (stra­te­gi­sche Aus­rich­tung, Qua­li­tät des Stamm­ge­schäfts, Stel­lung inner­halb der Bran­che, der Patent­si­tua­ti­on und Sel­ling Pro­po­si­ti­on etc.)

Ver­trags­ab­schluss­vor­be­rei­tun­gen

Kauf­ver­trags­ver­hand­lun­gen

Aus­ar­bei­tung und Ver­hand­lung eines end­gül­ti­gen Kauf­ver­trags, der die Bedin­gun­gen des Ver­kaufs fest­legt, ein­schließ­lich des Kauf­prei­ses, der Zah­lungs­struk­tur, der Garan­tien und Gewähr­leis­tun­gen sowie ande­rer wich­ti­ger Bestim­mun­gen.

Vor­be­rei­tung ande­rer Ver­trä­ge

Erstel­lung ande­rer ver­trag­li­cher Doku­men­te, wie z.B. Nicht­wett­be­werbs­ver­ein­ba­run­gen, Über­gangs­ver­ein­ba­run­gen und ande­ren recht­li­chen Doku­men­ten.

Abschluss und Über­ga­be (Sig­ning & Clo­sing)

Abschluss des Ver­kaufs

Erfül­lung aller erfor­der­li­chen recht­li­chen und finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen zur Durch­füh­rung des Ver­kaufs, ein­schließ­lich der Unter­zeich­nung und Lie­fe­rung aller Ver­trä­ge und Doku­men­te.

Über­ga­be des Unter­neh­mens

Über­tra­gung des Unter­neh­mens an den Käu­fer und Sicher­stel­lung eines rei­bungs­lo­sen Über­gangs, ein­schließ­lich der Über­tra­gung von Ver­mö­gens­wer­ten, Ver­trä­gen, Kun­den­be­zie­hun­gen und der Mit­ar­bei­ter­füh­rung.

Die­se detail­lier­ten Pha­sen bie­ten einen umfas­sen­den Über­blick über den gesam­ten Pro­zess des Unter­neh­mens­ver­kaufs und zei­gen die wich­ti­gen Schrit­te, die bei der Pla­nung, Durch­füh­rung und Abschluss eines erfolg­rei­chen Ver­kaufs berück­sich­tigt wer­den müs­sen.

Hin­weis: Die dar­ge­stell­ten Pha­sen des Unter­neh­mens­ver­kaufs stel­len kei­ne Rechts­be­ra­tung dar, son­dern geben ledig­lich einen Über­blick zum The­ma und Ablauf. Ins­be­son­de­re sind die ange­führ­ten Pha­sen exem­pla­risch und erhe­ben kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit.

FAQs

Die häu­figs­ten Fra­gen zum Unter­neh­mens­ver­kauf und zur Unter­neh­mens­nach­fol­ge:

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