Unter­neh­mens­ver­kauf

Haben Sie ein grund­sätz­li­ches Inter­es­se dar­an – wenn der Preis stimmt – Ihr Unter­neh­men zu ver­kau­fen und danach noch bera­tend zur Sei­te zu ste­hen?

Moti­ve

Wir beglei­ten klein- und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men seit Jah­ren durch die­sen sehr ver­trau­ens­vol­len Pro­zess – gemein­sam mit nam­haf­ten Part­nern aus der Wirt­schaft. Denn es gibt eine gro­ße Anzahl poten­zi­el­ler Käu­fer.
Aus Sicht des Käu­fers

Die Moti­ve der Käu­fer sind immer sehr unter­schied­lich:

  • Das eine sind z.B. Jung­un­ter­neh­mer, die von zu Hau­se Geld zur Ver­fü­gung gestellt bekom­men und die nun einen mög­lichst siche­ren Start als Unter­neh­mer suchen. 
  • Dann gibt es die, die schon eini­ge Unter­neh­men in der Bran­che haben – aber in Ihrer Regi­on noch nicht ver­tre­ten sind.
  • Oder z.B. die, die schon seit vie­len Jah­ren als ange­stell­te Füh­rungs­kraft arbei­ten und nun end­lich mal etwas Eige­nes haben wol­len. 
Was uns wich­tig ist

Die Moti­ve kön­nen unter­schied­lich sein. Dabei sind uns aber immer 3 Punk­te beson­ders wich­tig:

  • Der Käu­fer muss auch mensch­lich-zwi­schen­mensch­lich zu Ihrem Unter­neh­men und zu Ihren Mit­ar­bei­tern pas­sen
  • dann muss der höchst­mög­li­che Preis erzielt wer­den
  • und dann muss alles der abso­lu­ten Schwei­ge­pflicht unter­lie­gen. D.h., es darf nicht irgend­wo schon die Run­de machen, dass Sie u. U. ver­kau­fen möch­ten. 

Kos­ten

Natür­lich stel­len Sie sich die Fra­ge, was das kos­ten soll …
Wenn wir Sie am Ende durch den gesam­ten, ver­trau­ens­vol­len Pro­zess beglei­tet haben, dann bekom­men wir im Erfolgs­fall die übli­chen 5% vom Ver­kaufs­preis.

Schrit­te

Was wären nun die nächs­ten Schrit­te?
Wir möch­ten zu die­sem The­ma ger­ne ein halb­stün­di­ges Vor­ge­spräch mit Ihnen füh­ren. Per Video­kon­fe­renz. Um erst­mal ein Gespür für­ein­an­der zu bekom­men und um dann zu schau­en, ob wir das The­ma ver­tie­fen sol­len.
Vor­ge­spräch

Was sind die The­men?

  • Sie sol­len zunächst einen Ein­blick in unser Spe­zia­lis­ten­team und in unse­re Arbeits­wei­se bekom­men.
  • Damit wir nach dem Vor­ge­spräch gemein­sam ein­schät­zen kön­nen, ob wir zuein­an­der pas­sen und damit Sie am Ende auch ein gutes Gefühl haben und sicher sein kön­nen, dass Sie mit uns nicht nur Pro­fis, son­dern auch zuver­läs­si­ge Freun­de an der Sei­te haben – dafür benö­ti­gen wir noch ein paar Infor­ma­tio­nen von Ihnen. Wir wer­den Sie daher fra­gen, ob es erlaubt ist, Ihnen ein paar Fra­gen zu stel­len (z.B. wann wur­de Ihr Unter­neh­men gegrün­det? Wie­viel Mit­ar­bei­ter beschäf­ti­gen Sie aktu­ell?).
  • Wir wer­den eben­so bespre­chen, ob Sie bereits eine unge­fäh­re Preis­vor­stel­lung für Ihr Unter­neh­men haben. Was ist der Preis, der auf jeden Fall erzielt wer­den muss? Wel­cher Preis wäre wün­schens­wert?
  • Eben­so stellt sich die Fra­ge, was Ihnen noch wich­tig ist. Wor­auf ach­tet jemand wie Sie, wenn er sich für eine sol­che Zusam­men­ar­beit ent­schei­det? Kön­nen wir Ihre Anfor­de­run­gen erfül­len?
Für unse­re Spe­zia­lis­ten steht in dem gesam­ten Pro­zess des Unter­neh­mens­ver­kaufs immer der Mensch im Mit­tel­punkt – mit all sei­nen beruf­li­chen und pri­va­ten Facet­ten. Und wenn jemand Unter­stüt­zung braucht, ste­hen wir ihm zur Sei­te. Als Spe­zia­list, Spar­rings­part­ner, Kol­le­ge und auch schon ein­mal als Freund.

Unter­neh­mens-
bewer­tung

mit Kauf­preis­er­mitt­lung

kos­ten­frei & unver­bind­lich

Ver­käu­fer

Zur ver­trau­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on ver­wen­den Sie bit­te eine E‑Mail-Adres­se, wel­che nur Sie nut­zen.


Unter­neh­mens­adres­se


Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­rung

Damit Sie sicher gehen kön­nen, dass Ihre Daten bei uns in guten Hän­den sind, unter­schrei­ben Sie bit­te nach­ste­hen­de Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­rung (NDA).



Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­rung (NDA)

zwi­schen

pri­vat­uni­on GmbH, Hörk­her­str. 3B, 80686 Mün­chen
(nach­fol­gend als „pri­vat­uni­on “ bezeich­net)

und

(nach­fol­gend als „Inter­es­sent“ bezeich­net)

sowie gemein­sam als „Par­tei­en“ bezeich­net.

Die pri­vat­uni­on ver­mit­telt im Auf­trag von Unternehmensinhabern/Gesellschaftern (im Fol­gen­den Auf­trag­ge­ber genannt), Unter­neh­men oder Unter­neh­mens­an­tei­le zum Ver­kauf an poten­ti­el­le Käufer/Anteilserwerber/Interessenten und beab­sich­tigt Ver­mitt­lungs­ge­sprä­che zwi­schen dem Auf­trag­ge­ber und dem Inter­es­sent auf­zu­neh­men (Zweck die­ser Ver­ein­ba­rung). Im Zuge die­ser Gesprä­che wer­den pri­vat­uni­on und der Inter­es­sent vor­aus­sicht­lich wech­sel­sei­tig – teil­wei­se ver­trau­li­che – Infor­ma­tio­nen zur Vor­be­rei­tung und Umset­zung einer mög­li­chen Ver­mitt­lung offen­le­gen.

pri­vat­uni­on und der Inter­es­sent ver­ein­ba­ren des­halb, wie folgt:

  1. „Ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen“ im Sin­ne die­ser Ver­ein­ba­rung sind alle Infor­ma­tio­nen und Daten, ein­schließ­lich Geschäfts­ge­heim­nis­se, geschäft­li­cher und tech­ni­scher Infor­ma­tio­nen und Daten, die zwi­schen pri­vat­uni­on und dem Inter­es­sent im Zusam­men­hang mit dem Zweck die­ser Ver­ein­ba­rung offen­ge­legt wer­den, unge­ach­tet der Form oder des Medi­ums, in dem die­se Infor­ma­tio­nen vor­lie­gen (ein­schließ­lich sol­cher Infor­ma­tio­nen, die in visua­li­sier­ter oder münd­li­cher Form offen­ge­legt wer­den). „Ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen“ schlie­ßen auch Kopien, Zusam­men­fas­sun­gen und Tei­le von Infor­ma­tio­nen sowie Modu­le, Bei­spie­le und Pro­to­ty­pen sowie Tei­le hier­von ein.

  2. Alle ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen, die zwi­schen den Par­tei­en gemäß die­ser Ver­ein­ba­rung aus­ge­tauscht wer­den,

    a) dür­fen aus­schließ­lich zum Zwe­cke die­ser Ver­ein­ba­rung genutzt wer­den, und die emp­fan­gen­de Par­tei muss die­se Infor­ma­tio­nen ver­trau­lich behan­deln und die not­wen­di­gen Mit­tel ein­set­zen, um die unbe­fug­te Offen­le­gung der Infor­ma­tio­nen zu ver­hin­dern.

    b) dür­fen von der emp­fan­gen­den Par­tei in kei­ner Art oder Form ver­teilt, ver­öf­fent­licht oder ver­brei­tet wer­den, außer an eige­ne Ange­stell­te oder Ange­stell­te ver­bun­de­ner Unter­neh­men, Pro­jekt- bzw. Koope­ra­ti­ons­part­ner mit bestehen­der Ver­trau­lich­keits­er­klä­rung die aus nach­voll­zieh­ba­ren Grün­den Ein­blick in die ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen haben müs­sen und die auf­grund ihres Arbeits­ver­tra­ges oder durch ihr Auf­trags­ver­hält­nis oder in ande­rer Wei­se zur Ver­trau­lich­keit ver­pflich­tet sind. Ver­bun­de­ne Unter­neh­men sind Unter­neh­men im Sin­ne von §§ 15 ff. Akti­en­ge­setz, die zum Zeit­punkt des Ver­trags­schlus­ses als ver­bun­de­ne Unter­neh­men exis­tier­ten.

    c) ver­blei­ben im Eigen­tum der offen­le­gen­den Par­tei. Abge­se­hen von der Nut­zung im Rah­men des Zwe­ckes die­ser Ver­ein­ba­rung ist die emp­fan­gen­de Par­tei nicht berech­tigt, die ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen für eige­ne oder die Zwe­cke Drit­ter nut­zen. Es ist ihr wei­ter­hin nicht gestat­tet, für die Infor­ma­tio­nen oder Tei­le dar­aus gewerb­li­che Schutz­rech­te anzu­mel­den.

  3. Die Ver­pflich­tun­gen aus vor­ste­hen­dem Absatz 2. umfas­sen nicht sol­che Infor­ma­tio­nen, die sich zum Zeit­punkt der Offen­le­gung an die emp­fan­gen­de Par­tei bereits in deren Besitz befin­den, von der emp­fan­gen­den Par­tei unab­hän­gig ent­wi­ckelt wer­den, der emp­fan­gen­den Par­tei von drit­ter Sei­te ohne Bruch einer Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­rung zur Ver­fü­gung gestellt wer­den, bereits offen­kun­dig sind oder zu deren Offen­le­gung eine gesetz­li­che oder behörd­li­che Ver­pflich­tung besteht. Die emp­fan­gen­de Par­tei trägt die Beweis­last für das Vor­lie­gen die­ser Aus­nah­men und infor­miert die ande­re Par­tei unver­züg­lich, wenn anzu­neh­men ist, dass ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen im Besit­ze Drit­ter oder offen­kun­dig gewor­den sind oder auf­grund gesetz­li­cher Rege­lung offen­ge­legt wer­den müs­sen.

  4. Die Par­tei­en ver­ein­ba­ren, dass die­ser Ver­trag eine Lauf­zeit von 12 (zwölf) Mona­ten hat. Nach 12 Mona­ten ver­län­gert sich die­ser Ver­trag um wei­te­re 12 Mona­te, falls er nicht von einer der Par­tei­en mit ein­mo­na­ti­ger Kün­di­gungs­frist zum Ende der jewei­li­gen Lauf­zeit gekün­digt wird.

  5. Die Pflich­ten zur Geheim­hal­tung, die der emp­fan­gen­den Par­tei nach die­sem Ver­trag auf­er­legt wer­den, gel­ten auch nach Been­di­gung des Ver­tra­ges wei­ter, solan­ge die Ver­trau­li­chen Infor­ma­tio­nen nicht offen­kun­dig gewor­den sind. Die emp­fan­gen­de Par­tei trägt die Beweis­last für die­sen Umstand.

  6. Die Über­tra­gung der Rech­te und Pflich­ten aus die­sem Ver­trag bedarf der vor­he­ri­gen schrift­li­chen Zustim­mung der ande­ren Par­tei.

  7. Die­ser Ver­trag unter­liegt dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kauf­rechts.

  8. Alle Strei­tig­kei­ten aus oder im Zusam­men­hang mit die­sem Ver­trag wer­den der aus­schließ­li­chen Zustän­dig­keit des Land­ge­richts Mün­chen unter­stellt.

  9. Alle Ergän­zun­gen zu die­sem Ver­trag müs­sen schrift­lich erfol­gen und von den Par­tei­en unter­zeich­net sein. Dies gilt auch für eine Ände­rung die­ser Schrift­form­klau­sel.

  10. Falls eine oder meh­re­re Vor­schrif­ten die­ses Ver­tra­ges ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sind oder wer­den, ist die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges davon nicht beein­flusst. Eine ent­spre­chend unwirk­sa­me Klau­sel wird durch eine Klau­sel ersetzt, die dem Zweck der unwirk­sa­men Bestim­mung am nächs­ten kommt; das­sel­be gilt im Fall von Rege­lungs­lü­cken.
Ihre Unter­schrift

Ser­ver­stand­ort Deutsch­land

Unse­re Inter­net­sei­te wird auf deut­schen Ser­vern betrie­ben.

Hohe Daten­si­cher­heit

Dank pri­va­tem Kun­den­kon­to und ver­schlüs­sel­ter Daten­über­tra­gung mit TLS Tech­no­lo­gie.

100% Dis­kre­ti­on

Wir behan­deln alle Anfra­gen streng ver­trau­lich. Dafür garan­tie­ren wir mit unse­rer Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung.

Ver­schlüs­sel­te Kom­mu­ni­ka­ti­on

Unse­re Kom­mu­ni­ka­ti­on über E‑Mail ist End-to-End ver­schlüs­selt.

Pha­sen
des Unter­neh-
mens­ver­kau­fes

Die Unter­neh­mens­nach­fol­ge ist ein kom­ple­xer Pro­zess, der in meh­re­ren Pha­sen abläuft. Für eine ers­te Ori­en­tie­rung haben wir hier einen ide­al­ty­pi­schen Nach­fol­ge­pro­zess für Sie skiz­ziert:
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Ent­schluss­fas­sung des Unter­neh­mens­in­ha­bers zum Ver­kauf sei­nes Unter­neh­mens

Am Anfang einer Unter­neh­mens­trans­ak­ti­on steht zwangs­läu­fig die Ent­schei­dung des Unter­neh­mens­in­ha­bers sein Unter­neh­men zu ver­kau­fen.

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Vor­be­rei­tung & Pla­nung

Unter­neh­mens­be­wer­tung

Durch­füh­rung einer gründ­li­chen Ana­ly­se des Unter­neh­mens, ein­schließ­lich finan­zi­el­ler Per­for­mance, Assets, Ver­bind­lich­kei­ten und des Markt­werts.

Ziel­fest­le­gung

Fest­le­gung der Zie­le des Ver­käu­fers, wie z.B. der maxi­ma­le Ver­kaufs­preis, die Siche­rung der Mit­ar­bei­ter, die Kon­ti­nui­tät des Geschäfts­be­triebs oder die schnel­le Abwick­lung des Ver­kaufs.

Unter­neh­mens­vor­be­rei­tung

Berei­ni­gung von Unre­gel­mä­ßig­kei­ten im Unter­neh­men, Stär­kung des Geschäfts­mo­dells, Ver­bes­se­rung der Finanz­do­ku­men­ta­ti­on und Erstel­lung von Ver­kaufs­ma­te­ria­li­en wie Infor­ma­ti­ons­me­mo­ran­den.

Suche nach poten­ti­el­len Käu­fern

Iden­ti­fi­zie­rung von Käu­fer­kan­di­da­ten

Suche nach poten­zi­el­len Käu­fern, ein­schließ­lich stra­te­gi­scher Inves­to­ren, Pri­va­te-Equi­ty-Fir­men, indi­vi­du­el­len Käu­fern oder ande­ren Unter­neh­men in der Bran­che.

Ziel­fest­le­gung

Fest­le­gung der Zie­le des Ver­käu­fers, wie z.B. der maxi­ma­le Ver­kaufs­preis, die Siche­rung der Mit­ar­bei­ter, die Kon­ti­nui­tät des Geschäfts­be­triebs oder die schnel­le Abwick­lung des Ver­kaufs.

Ver­hand­lun­gen und Due Dili­gence

Ver­hand­lun­gen über den Ver­kaufs­preis und die Bedin­gun­gen

Ver­hand­lun­gen mit poten­zi­el­len Käu­fern über den Ver­kaufs­preis, die Zah­lungs­struk­tur, die Haf­tungs­frei­stel­lung und ande­re Bedin­gun­gen des Ver­kaufs.

Due Dili­gence

Durch­füh­rung einer gründ­li­chen Due Dili­gence sei­tens des Käu­fers, um alle rele­van­ten Aspek­te des Unter­neh­mens zu prü­fen, ein­schließ­lich Finan­zen, Ver­trä­ge, recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten, ope­ra­ti­ve Pro­zes­se und Mit­ar­bei­ter­be­zie­hun­gen.

Hier­bei kann sind ins­be­son­de­re auf fol­gen­de Berei­che ein­ge­gan­gen wer­den:

Recht­li­che Due Dili­gence (Eigen­tums­ver­hält­nis­se, bestehen­de Ver­trä­ge und Ver­pflich­tun­gen, Erfor­der­nis behörd­li­cher Geneh­mi­gun­gen etc.)

Finan­cial Due Dili­gence (inter­nes und exter­nes Rech­nungs­we­sen, Finanz­struk­tur, Ver­mö­gens­wer­te, Ver­bind­lich­kei­ten, Kapi­tal­struk­tur, Liqui­di­tät, Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten und ‑kos­ten etc.)

Steu­er­recht­li­che Due Dili­gence (Steu­er­ri­si­ken im Unter­neh­men, aus­ge­lös­te Steu­ern durch Unter­neh­mens­trans­ak­ti­on, Bilanz­pro­ble­ma­ti­ken, offe­ne Steu­er­ver­bind­lich­kei­ten etc.)

Mar­ket Due Dili­gence in Form von Markt­stel­lung, Poten­ti­al und Zukunfts­ent­wick­lung (stra­te­gi­sche Aus­rich­tung, Qua­li­tät des Stamm­ge­schäfts, Stel­lung inner­halb der Bran­che, der Patent­si­tua­ti­on und Sel­ling Pro­po­si­ti­on etc.)

Ver­trags­ab­schluss­vor­be­rei­tun­gen

Kauf­ver­trags­ver­hand­lun­gen

Aus­ar­bei­tung und Ver­hand­lung eines end­gül­ti­gen Kauf­ver­trags, der die Bedin­gun­gen des Ver­kaufs fest­legt, ein­schließ­lich des Kauf­prei­ses, der Zah­lungs­struk­tur, der Garan­tien und Gewähr­leis­tun­gen sowie ande­rer wich­ti­ger Bestim­mun­gen.

Vor­be­rei­tung ande­rer Ver­trä­ge

Erstel­lung ande­rer ver­trag­li­cher Doku­men­te, wie z.B. Nicht­wett­be­werbs­ver­ein­ba­run­gen, Über­gangs­ver­ein­ba­run­gen und ande­ren recht­li­chen Doku­men­ten.

Abschluss und Über­ga­be (Sig­ning & Clo­sing)

Abschluss des Ver­kaufs

Erfül­lung aller erfor­der­li­chen recht­li­chen und finan­zi­el­len Ver­pflich­tun­gen zur Durch­füh­rung des Ver­kaufs, ein­schließ­lich der Unter­zeich­nung und Lie­fe­rung aller Ver­trä­ge und Doku­men­te.

Über­ga­be des Unter­neh­mens

Über­tra­gung des Unter­neh­mens an den Käu­fer und Sicher­stel­lung eines rei­bungs­lo­sen Über­gangs, ein­schließ­lich der Über­tra­gung von Ver­mö­gens­wer­ten, Ver­trä­gen, Kun­den­be­zie­hun­gen und der Mit­ar­bei­ter­füh­rung.

Die­se detail­lier­ten Pha­sen bie­ten einen umfas­sen­den Über­blick über den gesam­ten Pro­zess des Unter­neh­mens­ver­kaufs und zei­gen die wich­ti­gen Schrit­te, die bei der Pla­nung, Durch­füh­rung und Abschluss eines erfolg­rei­chen Ver­kaufs berück­sich­tigt wer­den müs­sen.

Hin­weis: Die dar­ge­stell­ten Pha­sen des Unter­neh­mens­ver­kaufs stel­len kei­ne Rechts­be­ra­tung dar, son­dern geben ledig­lich einen Über­blick zum The­ma und Ablauf. Ins­be­son­de­re sind die ange­führ­ten Pha­sen exem­pla­risch und erhe­ben kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit.

FAQs

Die häu­figs­ten Fra­gen zum Unter­neh­mens­ver­kauf und zur Unter­neh­mens­nach­fol­ge:

Die Ermitt­lung des Unter­neh­mens­werts ist eine facet­ten­rei­che Ange­le­gen­heit, beein­flusst durch eine Viel­zahl von Fak­to­ren wie Ein­nah­men, Gewin­ne, die aktu­el­len Markt­be­din­gun­gen sowie das zukünf­ti­ge Wachs­tums­po­ten­zi­al. Wir bie­ten Ihnen eine umfas­sen­de und pro­fes­sio­nel­le Bewer­tung Ihres Unter­neh­mens, in der wir nicht nur Ihre Geschäfts­zah­len sorg­fäl­tig ana­ly­sie­ren, son­dern auch unse­ren exklu­si­ven Zugang zu Markt­da­ten nut­zen, um Ein­bli­cke in die erziel­ten Ergeb­nis­se ähn­li­cher Unter­neh­men in Ihrer Bran­che zu gewin­nen. Ger­ne geben wir Ihnen vor­ab einer Beauf­tra­gung eine ers­te indi­ka­ti­ve Ein­schät­zung. Nut­zen Sie ger­ne unse­re kos­ten­freie Erst­be­ra­tung oder unse­ren Unter­neh­mens­wert­rech­ner.

Die Dau­er eines Unter­neh­mens­ver­kaufs kann vari­ie­ren, abhän­gig von der Kom­ple­xi­tät des Geschäfts, der Bran­che, der Markt­be­din­gun­gen und der Bereit­schaft der Betei­lig­ten. Im Durch­schnitt kann ein Ver­kaufs­pro­zess zwi­schen 6 und 12 Mona­ten dau­ern.

Die Kos­ten für die Beglei­tung Ihrer Nach­fol­ge kön­nen vari­ie­ren und sind oft abhän­gig von der Grö­ße des Unter­neh­mens, der Kom­ple­xi­tät des Ver­kaufs­pro­zes­ses und dem Wert der Trans­ak­ti­on. Wir arbei­ten auf Basis einer Kom­bi­na­ti­on aus fes­ten Gebüh­ren und einer Erfolgs­pro­vi­si­on.

Die Ver­äu­ßer­bar­keit eines Unter­neh­mens hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie der finan­zi­el­len Gesund­heit, der Markt­po­si­ti­on, der Bran­che und der Nach­fra­ge nach ähn­li­chen Unter­neh­men. Wir füh­ren für Sie im Rah­men unse­res Man­da­tes eine Bewer­tung durch um die Ver­äu­ßer­bar­keit Ihres Unter­neh­mens früh­zei­tig zu bestim­men und Maß­nah­men zu bespre­chen den Wert Ihres Unter­neh­mens zu maxi­mie­ren.

Die pri­vat­uni­on ist auf die Bera­tung von klein- und mit­tel­stän­di­schen Unter­neh­men in ver­schie­de­nen Bran­chen spe­zia­li­siert. Unse­re erfah­re­nen Bera­ter ver­fü­gen über umfas­sen­de Kennt­nis­se in den Berei­chen Finan­zen, Unter­neh­mens­be­wer­tung, Ver­hand­lungs­füh­rung und Trans­ak­ti­ons­ma­nage­ment. Die­se Fähig­kei­ten sind grund­sätz­lich bran­chen­über­grei­fend ein­setz­bar.

Wei­ter ver­fügt die pri­vat­uni­on über ein brei­tes Spek­trum poten­zi­el­ler Käu­fer und Inves­to­ren, die an Unter­neh­men ver­schie­de­ner Bran­chen inter­es­siert sind. Ein umfang­rei­ches Netz­werk kann daher oft wich­ti­ger sein als spe­zi­fi­sches Bran­chen­wis­sen, beson­ders wenn es dar­um geht, pas­sen­de Käu­fer oder Inves­to­ren zu iden­ti­fi­zie­ren.

Den­noch kann es sinn­voll sein ins­be­son­de­re bei sehr spe­zia­li­sier­ten oder tech­nisch anspruchs­vol­len Bran­chen nach Bedarf mit Bran­chen­ex­per­ten aus unse­rem Netz­werk zusam­men­zu­ar­bei­ten, um spe­zi­fi­sches Fach­wis­sen ein­zu­brin­gen. Die­se Kol­la­bo­ra­ti­on ermög­licht es, das Bes­te aus bei­den Wel­ten zu ver­ei­nen: die Trans­ak­ti­ons­exper­ti­se des Bera­ters und das tief­ge­hen­de Bran­chen­wis­sen des Exper­ten.

Stra­te­gien zur Wert­ma­xi­mie­rung kön­nen die Opti­mie­rung der Betriebs­ab­läu­fe, die Stär­kung der Kun­den­be­zie­hun­gen, die Ver­bes­se­rung der finan­zi­el­len Per­for­mance und die Mini­mie­rung von Risi­ken umfas­sen. Ein M&A Bera­ter kann spe­zi­fi­sche Emp­feh­lun­gen basie­rend auf einer Ana­ly­se Ihres Unter­neh­mens geben.

Ver­trau­lich­keit ist durch die Ver­wen­dung von Ver­trau­lich­keits­ver­ein­ba­run­gen (Non-Dis­clo­sure Agree­ments, NDAs) gesi­chert, die mit allen poten­zi­el­len Käu­fern und betei­lig­ten Par­tei­en unter­zeich­net wer­den. Dar­über hin­aus sor­gen unse­re struk­tu­rier­ten Pro­zes­se und die selek­ti­ve Infor­ma­ti­ons­frei­ga­be für zusätz­li­chen Schutz.

Die Suche nach dem rich­ti­gen Käu­fer erfor­dert Know-how, etwas Zeit und Sorg­falt. Es ist wich­tig, einen Käu­fer zu fin­den, der nicht nur den finan­zi­el­len Wert Ihres Unter­neh­mens schätzt, son­dern auch die Unter­neh­mens­kul­tur und die Visi­on für die Zukunft teilt.


Ein Unter­neh­mens­ver­kauf stellt eine außer­ge­wöhn­li­che Her­aus­for­de­rung dar und lässt sich nicht mit gewöhn­li­chen Rechts­ge­schäf­ten ver­glei­chen – sei­ne Kom­ple­xi­tät ist von einer ganz ande­ren Dimen­si­on. Vie­le Unter­neh­mer, die bereits schmerz­haf­te Erfah­run­gen mit geschei­ter­ten Nach­fol­ge­trans­ak­tio­nen gemacht haben, fin­den ihren Weg zu uns, auf der Suche nach einer ver­läss­li­chen Unter­stüt­zung. Bei uns pro­fi­tie­ren Sie von einem umfang­rei­chen Netz­werk poten­zi­el­ler Käu­fer, das inter­na­tio­na­le Inves­to­ren, kauf­in­ter­es­sier­te Unter­neh­men sowie ambi­tio­nier­te MBI-Kan­di­da­ten umfasst. Dies erwei­tert Ihre Mög­lich­kei­ten erheb­lich, nicht nur einen pas­sen­den Käu­fer zu fin­den, son­dern auch einen erfolg­rei­chen und pro­fi­ta­blen Ver­kauf Ihres Unter­neh­mens zu rea­li­sie­ren.

Falls kein geeig­ne­ter Käu­fer gefun­den wird, kann der Bera­ter Stra­te­gien vor­schla­gen, um das Unter­neh­men attrak­ti­ver zu machen, alter­na­ti­ve Exit-Stra­te­gien erör­tern oder die Suche bei ver­än­der­ten Markt­be­din­gun­gen wie­der auf­neh­men.

Bei der Aus­wahl eines M&A‑Beraters geht es um weit mehr als nur um Zah­len und Fak­ten; es geht um eine Part­ner­schaft, die auf Ver­trau­en, Ver­ständ­nis und gegen­sei­ti­gem Respekt basiert. Wich­ti­ge Kri­te­ri­en sind Erfah­rung, Bran­chen­kennt­nis­se, Erfolgs­bi­lanz, der Zugang zu poten­zi­el­len Käu­fern und vor allem die oben beschrie­be­ne Che­mie zwi­schen Ihnen und dem Bera­ter. 


Emp­feh­lun­gen von Men­schen, denen Sie ver­trau­en, und per­sön­li­che Gesprä­che mit poten­zi­el­len Bera­tern sind unver­zicht­bar, um die­se wich­ti­gen Aspek­te zu beur­tei­len. Sie ermög­li­chen es Ihnen, einen ers­ten Ein­druck von der Arbeits­wei­se und der Per­sön­lich­keit des Bera­ters zu gewin­nen und sicher­zu­stel­len, dass Ihre Wer­te und Zie­le über­ein­stim­men.
Denn am Ende des Tages ist die Wahl Ihres M&A‑Beraters nicht nur eine geschäft­li­che Ent­schei­dung, son­dern eine Ent­schei­dung für jeman­den, der Sie auf einer der bedeu­tends­ten Rei­sen Ihres Unter­neh­mens­le­bens beglei­tet.

Ja, wir bie­ten Unter­stüt­zung bei der Nach­fol­ge­pla­nung an, um sicher­zu­stel­len, dass das Unter­neh­men und sei­ne Stake­hol­der auf einen Füh­rungs­wech­sel vor­be­rei­tet sind und der Über­gang rei­bungs­los ver­läuft. Mehr dazu fin­den Sie auf unse­rer Web­site im Bereich Unter­neh­mens­nach­fol­ge.

Die Vor­be­rei­tung ist der Schlüs­sel zum Erfolg. Begin­nen Sie damit, Ihre Finan­zen zu ord­nen, geschäft­li­che Abläu­fe zu opti­mie­ren und even­tu­el­le steu­er­li­che und recht­li­che Fra­gen mit Ihrem Steu­er­be­ra­ter oder Jus­ti­zi­ar zu klä­ren. Grund­sätz­lich ist eine trans­pa­ren­te Dar­stel­lung Ihres Unter­neh­mens für poten­zi­el­le Käu­fer attrak­ti­ver.

Die Due Dili­gence ist ein ent­schei­den­der Schritt, in dem der Käu­fer die Mög­lich­keit hat, das Unter­neh­men gründ­lich zu prü­fen. Dies umfasst die Über­prü­fung von Finan­zen, Ver­trä­gen, Kun­den­be­zie­hun­gen und wei­te­ren wich­ti­gen Aspek­ten. Sie­he auch unse­re Bei­spie­le für die Pha­sen des Unter­neh­mens­ver­kau­fes und Pha­sen der Unter­neh­mens­nach­fol­ge.

Es geht uns dar­um, eine Atmo­sphä­re der Offen­heit und Auf­rich­tig­keit zu schaf­fen, um sicher­zu­stel­len, dass Über­gän­ge nicht nur rei­bungs­los, son­dern auch mit einem tie­fen Ver­ständ­nis für die mensch­li­chen Aspek­te gestal­tet wer­den. Wir set­zen uns dafür ein, dass jede Ver­än­de­rung mit Respekt, Empa­thie und Für­sor­ge für die betrof­fe­nen Per­so­nen durch­ge­führt wird, damit alle Betei­lig­ten sich unter­stützt und wert­ge­schätzt füh­len.

Der Ver­kauf Ihres Unter­neh­mens kann tief­grei­fen­de steu­er­li­che Kon­se­quen­zen nach sich zie­hen. Indem Sie sich früh­zei­tig mit einem Steu­er­be­ra­ter bera­ten, eröff­nen Sie sich Wege, Ihre steu­er­li­che Belas­tung effek­tiv zu redu­zie­ren und uner­war­te­te Hin­der­nis­se zu ver­mei­den. Natür­lich ken­nen unse­re M&A Exper­ten die­se Her­aus­for­de­run­gen und hel­fen Ihnen dabei die­se durch Ihre Erfah­rung in ande­ren Pro­jek­ten recht­zei­tig zu erken­nen. Wir dür­fen für Sie aber gesetz­lich gere­gelt kei­ne Steu­er- und Rechts­be­ra­tung anbie­ten. Wenn es soweit ist haben wir aber ent­spre­chend M&A erfah­ren­de Anwalts- und Steu­er­be­ra­tungs­part­ner in unse­rem Netz­werk.

Ja, es gibt Situa­tio­nen, in denen Käu­fer bevor­zu­gen, dass der Ver­käu­fer auch nach dem Ver­kauf für eine gewis­se Über­gangs­pe­ri­ode im Unter­neh­men ver­bleibt. Dies kann dem Käu­fer zusätz­li­che Sicher­heit bie­ten und wird häu­fig zum Gegen­stand der Ver­hand­lun­gen gemacht. Eine kla­re Abspra­che hier­zu soll­te idea­ler­wei­se bereits im Vor­feld getrof­fen wer­den.

Mit dem Ver­kauf Ihres Unter­neh­mens öff­net sich das Tor zu einem neu­en Kapi­tel – sowohl für Sie als Ver­käu­fer als auch für das Unter­neh­men, das Sie mit Hin­ga­be auf­ge­baut haben. Die­se Über­gangs­zeit mar­kiert einen tief­grei­fen­den Moment des Wan­dels, der sowohl Her­aus­for­de­run­gen als auch Chan­cen für per­sön­li­ches Wachs­tum und Ent­wick­lung mit sich bringt. Es ist eine Zeit, in der Sie sich bewusst auf die Gestal­tung Ihrer Zukunft kon­zen­trie­ren kön­nen, befreit von den täg­li­chen Ver­pflich­tun­gen der Unter­neh­mens­füh­rung. Gleich­zei­tig beginnt Ihr Unter­neh­men unter neu­er Füh­rung einen fri­schen Abschnitt sei­ner Rei­se, getra­gen von der Hoff­nung und dem Ver­spre­chen, die von Ihnen geleg­ten Grund­stei­ne wei­ter zu ehren und aus­zu­bau­en. Wäh­rend die­ser Pha­se der Anpas­sung ist es ent­schei­dend, sich selbst Raum und Erlaub­nis zu geben, sich an die Ver­än­de­run­gen anzu­pas­sen und mit Offen­heit und Neu­gier die nächs­ten Schrit­te Ihres Lebens­we­ges zu pla­nen.

Der berei­nig­te EBT-Wert bezeich­net den Gewinn eines Unter­neh­mens vor Abzug von Steu­ern, jedoch nach­dem bestimm­te Anpas­sun­gen vor­ge­nom­men wur­den, um das Ergeb­nis zu nor­ma­li­sie­ren oder um ein­ma­li­ge, außer­or­dent­li­che Pos­ten zu berei­ni­gen. 


Die­se Anpas­sun­gen kön­nen vor­ge­nom­men wer­den, um Inves­to­ren und Stake­hol­dern ein kla­re­res Bild der tat­säch­li­chen, ope­ra­ti­ven Leis­tungs­fä­hig­keit und Pro­fi­ta­bi­li­tät des Unter­neh­mens zu ver­mit­teln.

Zu den Anpas­sun­gen kön­nen gehö­ren:

Eli­mi­nie­rung außer­or­dent­li­cher Erträ­ge oder Auf­wen­dun­gen: Hier­bei wer­den ein­ma­li­ge Pos­ten her­aus­ge­rech­net, die nicht aus der regu­lä­ren Geschäfts­tä­tig­keit resul­tie­ren, wie zum Bei­spiel Gewin­ne oder Ver­lus­te aus dem Ver­kauf von Ver­mö­gens­wer­ten.

Berei­ni­gung um nicht-ope­ra­ti­ve Erträ­ge oder Auf­wen­dun­gen: Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se Zins­er­trä­ge oder ‑auf­wen­dun­gen, die nicht direkt mit dem Kern­ge­schäft ver­bun­den sind.

Nor­ma­li­sie­rung von Schwan­kun­gen: Anpas­sun­gen kön­nen auch vor­ge­nom­men wer­den, um unge­wöhn­lich hohe oder nied­ri­ge Auf­wen­dun­gen oder Erträ­ge zu nor­ma­li­sie­ren, die das Bild der regel­mä­ßi­gen Geschäfts­tä­tig­keit ver­zer­ren könn­ten.

Das Ziel die­ser Berei­ni­gun­gen ist es, eine ver­läss­li­che Basis für die Bewer­tung der wirt­schaft­li­chen Leis­tungs­fä­hig­keit und für Ver­glei­che mit ande­ren Peri­oden oder mit ande­ren Unter­neh­men zu schaf­fen. So kön­nen Inves­to­ren und Ana­lys­ten die zugrun­de­lie­gen­de ope­ra­ti­ve Per­for­mance und die nach­hal­ti­ge Ertrags­kraft des Unter­neh­mens bes­ser beur­tei­len.

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